Antrag der SPD-Fraktion

30. September 2026

Überprüfung des Gehwegparkens in engen Straßen im Stadtgebiet Münchberg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

Das Thema Gehwegparken beschäftigt die Bürgerinnen und Bürger in Münchberg bereits seit längerer Zeit. In letzter Zeit kam es vermehrt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger, die ihre Fahrzeuge in bestimmten Straßen teilweise auf dem Gehweg abstellen, Verwarnungen bzw. Bußgelder erhalten haben.

Dabei handelt es sich insbesondere um Straßen, die aufgrund ihrer geringen Breite kaum oder gar keine Möglichkeit bieten, Fahrzeuge auf der Fahrbahn abzustellen, ohne die Durchfahrt für andere Verkehrsteilnehmer erheblich zu beeinträchtigen. In diesen Bereichen entsteht ein besonderes Spannungsfeld: Werden Fahrzeuge auf der Fahrbahn abgestellt, kann die Durchfahrt beispielsweise für die Müllabfuhr, Feuerwehr oder Rettungsfahrzeuge problematisch werden. Werden Fahrzeuge hingegen auf dem Gehweg abgestellt, müssen Fußgänger teilweise auf die Fahrbahn ausweichen.

Gleichzeitig zeigen Beispiele wie die Mozartstraße, Nusshardtstraße, Kösseineweg und die Talstraße, nach einer Probephase, dass das Gehwegparken möglich ist und auch erlaubt wurde. Oder der Egerweg und der Saaleweg die aufgrund der sehr schmalen Gehwege und Straßen, mit Markierungen versehen wurden, wo das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist.

Aus Sicht der SPD-Fraktion sollte deshalb geprüft werden, wie mit dieser Situation in den engen Straßen des Stadtgebietes künftig umgegangen werden soll.

Die SPD-Fraktion beantragt daher:

Die Verwaltung wird gebeten, die Straßen bzw. Straßenabschnitte im Stadtgebiet zu überprüfen, in denen aufgrund der geringen Straßenbreite ein Parken auf der Fahrbahn nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Dabei soll insbesondere geprüft werden,

  • In welchen Straßenabschnitten das Parken auf der Fahrbahn aufgrund der verbleibenden Durchfahrtsbreiteproblematisch ist,

  • In welchen Bereichen das Gehwegparken – gegebenenfalls unter bestimmten Voraussetzungen – ermöglicht oder ausdrücklich angeordnet werden könnte,

  • Wie dabei die notwendige Durchfahrt von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Müllabfuhr gewährleistet werden kann,

  • Und in welchen Bereichen eine eindeutige Beschilderung bzw. Markierung erforderlich ist, damit für die Anwohnerinnen und Anwohner klar erkennbar ist, was zulässig ist.

Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtrat nach erfolgter Prüfung eine straßenbezogene Übersicht vorzulegen und gegebenenfalls konkrete Vorschläge für entsprechende Regelungen zu unterbreiten.

Ziel des Antrages ist es, für die betroffenen engen Straßen eine praktikable und nachvollziehbare Lösung zu finden, die sowohl die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner als auch die notwendige Durchfahrt von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Müllabfuhr sowie die Belange der Fußgänger berücksichtigen.

Die SPD - Fraktion

Antrag der SPD Fraktion

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